Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

Charterbedingungen
<>



Präambel:

1.
Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner
Postfach 401 444, 80714 München, nachfolgend Charterpartner genannt,
tritt als Agentur im Namen und Auftrag für
den genannten Vercharterer auf .

2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen
sind zwischen den Vertragspartnern direkt zu regeln.

3. Es gelten nur
schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.

4. In manchen Ländern muß aus formalrechtlichen Gründen vor
Charterantritt eine Originalausfertigung des Chartervertrages unterzeichnet
werden. Diese
ist
identisch mit diesen
Charterbedingungen. Der vorliegende Chartervertrag ist nach Buchungsbestätigung
durch den Vercharterer rechtlich bindend, bis dieser durch den Originalchartervertrag
vor Ort ersetzt wird.


Gebucht wird:
















SchiffVerchartererStarthafenZielhafen
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an Bord amzurück
im Hafen am
<> ab
ca. 17 Uhr
<> bis
ca. 18 Uhr plus 1 ÜN
an Bord











Charterer: <> <>, <> <> <>

Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen
des Vercharterers:



  1. Übertragung
    des Vertrages:
    Dem
    Kunden ist nicht zugestanden, weder die Jacht Dritten zu überlassen
    noch irgendwelche Rechte, die sich aus dem vorliegenden Vertrag
    ableiten, an Dritte zu übertragen.



  1. Auflösung
    oder Unterbrechung des Vertrages:
    Sollte
    der Kunde die Auflösung des Vertrages bis zu 8 Wochen vor der
    Vermietung der Jacht wünschen, hat der Eigner Recht auf 80% des
    Gesamtmietpreises; sollte dies innerhalb der 8 Wochen vor der
    Vermietung erfolgen, hat der Eigner Recht auf 100% des
    Gesamtmietpreises. Im Fall von Unterbrechung der Vermietung auf
    Anfrage oder Schuld des Kunden, hat der Kunde kein Recht auf
    Rückerstattung; die Nichtbenutzung der Jacht in dem vorgesehenen
    Zeitraum, gesteht dem Kunden auf keinen Fall das Recht auf
    Rückerstattung zu. Gegen die oben genannten Risiken kann der
    Kunde eine Versicherung abschließen. Im Fall von Havarie oder
    anderen, von der Schuld des Eigners unabhängigen Gründen,
    die die Zustellung der vertraglich zugesicherten Jacht verunmöglichen
    sollte, hat der Eigner die Möglichkeit, eine entsprechend andere
    Jacht innerhalb von drei Tagen zur Verfügung zu stellen, mit der
    Verpflichtung, den entsprechenden täglichen Mietpreis an den
    Kunden zu erstatten. Falls sich die Verspätung über den
    oben genannten Zeitraum hinaus erstrecken sollte, steht es dem Kunden
    zu, den Vertrag aufzuheben und die Miete mit entsprechenden Zinsen
    zurückzufordern, ohne weitere Schadensersatzansprüche.



  1. Pflichten
    des Eigners:
    Der
    Eigner muß die Jacht mit allem Dazugehörigen
    navigationsbereit mit allem entsprechenden Zubehör,
    Ausrüstungsgegenständen, Sicherheitsmitteln und
    entsprechenden Dokumenten für die Navigation zustellen. Er ist
    für alle Reparaturen, die von höherer Gewalt oder normalem
    Verschleiß abhängig sind, zuständig. Es versteht sich
    ausdrücklich gegenseitig zwischen den Vertragspartnern, daß
    die vom Eigner zur Verfügung gestellten Seekarten auschließlich
    die für die Navigation angeratene Zone abdecken. Dabei sind die
    Größe der Jacht, die zurückzulegenden Entfernungen
    und die entsprechenden an der Küste liegenden Hafenstrukturen
    vernünftigerweise zu berücksichtigen.


  1. Übergabe:Die Übergabe der Jacht erfolgt am vorher festgelegten Ort, Datum und
    Zeit. Die für die Inbetriebnahmen der Jacht vorgesehene Zeit
    gehört zur Zeitdauer des Vertrages. Der Eigner stellt dem Kunden
    eine Inventarliste zu, die der Kunde mit seiner Unterschrift
    bestätigt. Er bestätigt die Jacht in gutem Zustand, mit
    allem, auf der Liste benannten Zubehör und
    Ausrüstungsgegenständen übernommen zu haben;
    eventuelle, nach der Zustellung erhobene Einwände werden nicht
    akzeptiert. Der Kunde kann erst dann die Jacht in Besitz nehmen, wenn
    der Restbestand, die Kaution bezahlt worden sind und die
    Inventarliste unterzeichnet ist.



  1. Pflichten
    des Kunden:
    Der
    Kunde ist angehalten, die Jacht mit besonderer Sorgfalt zu benutzen,
    wie es die Führung und die technischen Charakteristiken der
    Jacht, die aus den Borddokumenten hervorgeht, erfordern. Der Kunde
    verpflichtet sich, die Jacht zum festgelegten Datum, Ort und Uhrzeit
    zurückzugeben, in dem selben Zustand, wie er sie in Besitz
    genommen hat, mit den denselben Eigenschaften für einen
    weiteren Gebrauch. Dies gilt auch für das Zubehör,
    Ausrüstungsgegenständen, Sicherheitsmittel und Dokumente,
    die er vom Eigner erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich
    ausdrücklich:

    a) die Jacht ausschließlich für sich
    und seine Besatzung zu verwenden; ihm ist gewahr, daß es
    verboten ist, Waren und Passagiere zu transportieren wie jegliche
    andere Art von Handel und wirtschaftlicher Tätigkeit.

    b) die
    Mindestanzahl für eine sichere Navigation erforderliche
    Personenzahl und die Höchstzahl der zu transportierenden
    Personen seiner Bordmannschaft zu respektieren; die Jacht
    ausschließlich in der vorher festgelegten Zone zu führen
    und gemäß des eigenen Sportbootführerscheines oder
    dessen eines anderen zu seiner Bordmannschaft gehörenden
    Mitgliedes zu gebrauchen.

    c) nicht an Regatten oder anderen
    Wassersportveranstaltungen teilzunehmen; nicht darum zu bitten,
    abgeschleppt oder selber abzuschleppen außer in äußerstem
    Notfall.

    d) die Verbote der Hafenautorität zu respektieren, die
    sich auf schlechtes Wetter und Gefahren des Meeres beziehen; außerdem
    verpflichtet sich der Kunde, bei Seegang Stärke 4 oder wenn der
    Wetterbericht vor schlechtem Wetter und entsprechendem hohen Seegang
    warnt, nicht auszulaufen, oder so schnell wie möglich auf
    offener See den nächsten Hafen anzulaufen oder eine sichere
    Zuflucht aufzusuchen;

    e) die Jacht vor der Küste in sicherer
    Position und niemals ohne Kontrolle zu lassen;

    f) immer mit den für
    die besonderen Umständen geeigneten Segeln zu navigieren, damit
    diese keine Schäden erleiden;

    g) immer alle Daten im Logbuch
    einzutragen, vor allem das Datum des Einlaufens und Auslaufens in
    oder aus einem Hafen, Schäden und Reparaturen.... ;

    h) kein Tier
    an Bord zu halten;

    i) für die Innen-und Außenreinigung der
    Jacht keine Materialien zu verwenden, die diese beschädigen
    könnte.

    j) den Motor bei
    einer Neigung der Jacht von mehr als 15% auszuschalten;

    m) mindestens einmal
    in der Woche den Eigner zu
    kontaktieren, um die Position der Jacht mitzuteilen.

    Es ist verboten,
    in Gebieten zu navigieren, die von der Navigation ausgenommen sind.



  1. Übliche
    Ausgaben:
    Der
    Kunde übernimmt die Kosten, die sich auf den Gebrauch und den
    Konsum der Jacht beziehen, hier vor allem Benzin oder Diesel,
    Motoröl, Wasser, Strom, Hafen- oder Zollgebühren, wie
    Liegeplatzgebühren auch in privaten Häfen, als auch
    eventuell anfallende Kosten für Radiotelefon.



  1. Instandhaltung
    und Pflege der Jacht:
    Der
    Kunde verpflichtet sich, die Jacht zu pflegen, das entsprechende
    Zubehör in Ordnung zu halten und die Jacht sauber und in
    optimalem Zustand zu übergeben. Ebenfalls verpflichtet sich der
    Kunde, die üblichen Instandhaltungsarbeiten zu verrichten.



  1. Schäden,
    Havarien, Brände, Reparaturen:

    Im
    Fall von Schaden, Havarie oder Brand muß der Skipper umgehend
    den Eigner unterrichten; der Kunde kann die Navigation nur
    fortsetzen, wenn dies weder zu einer Verschlimmerung des Schadens
    noch zur Gefährdung der Personen an Bord oder der Jacht führt.
    Eventuell anfallende Reparaturen, was ihre Qualität und Kosten
    anbetrifft, müssen vorsorglich vom Eigner autorisiert werden.
    Diese werden dem Kunden nur dann zurückerstattet, wenn der
    Schaden der Verantwortlichkeit des Eigners zuzuordnen ist.


  2. Sollte die
    Jacht, ohne Schuld und Verantwortlichkeit des Kunden, eine Havarie erleiden,
    die sie dazu zwingt, für
    mehr als 48 Stunden in italienischen Gewässern festzuliegen oder
    mehr als 96 Stunden in ausländischen Gewässern, ist der
    Eigner verpflichtet, die nicht in vollem Maße in Anspruch
    genommenen Tage entsprechend der Tagesquote zurückzuerstatten,
    die Kosten für die Rückkehr in Übereinstimmung mit dem
    Agenten zu übernehmen, ohne das der Kunde darüberhinaus
    andere Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Falls die
    Reparaturen mehr als 4 Tage in Anspruch nehmen sollten, kann der
    Kunde den Vertrag auflösen und die nicht in Anspruch genommene
    Restsumme einfordern ohne Anrecht auf Schadensersatz.


  1. Die
    Jacht wird mit einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
    und einer Kaskoversicherung, die den totalen Verlust abdeckt,
    übergeben; die Versicherung hat eine Franchise, die von der
    Kaution des Kunden abgedeckt wird. Die Versicherung deckt weder den
    Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Kunden und der
    Besatzung ab, noch die zivile Verantwortlichkeit von Sachen Dritter
    gegenüber oder den transportierten Familienmitgliedern. Zu
    Lasten des Kunden gehen alle Schäden, die dem Versicherer nicht
    anzulasten sind, sowohl in den Fakten als auch wegen Schuld des
    Kunden, auch die Franchise.


  2. Übergabe,
    Berücksichtigung
    der Klauseln:

    Der
    Skipper verpflichtet sich, spätestens 6 Stunden vor
    der festgelegten Übergabezeit in dem Übergabehafen
    der Jacht zurückzukehren und die Jacht pünktlich
    zum festgelegten Datum, Hafen und Uhrzeit, frei von irgendwelchen
    Schuldverpflichtungen, die sich während ihrer Benutzung
    ergebenhaben können (z.b. Strafmandat....) Alle
    Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten
    Übergabe des Kunden dem Eigner gegenüber gehen zu Lasten
    des Kunden, außer in Notfällen und Fällen
    höherer
    Gewalt. Der Verlauf der Kreuzfahrt muß so programmiert
    sein, daß es möglich ist, in der vorhergesehenen
    Zeit zurückzukehren, um eventuell Schlechtwettervorhersagen
    zuvorzukommen. Falls die Übergabe nicht in der vorher
    festgelegten Zeit erfolgt, muß der Kunde dem Eigner
    den Miettagespreis für die Verspätungstage bezahlen über
    die wirtschaftlichen Schäden hinaus, die sich durch
    die Verspätung ergeben, wie Schadensersatz für
    die nächste
    Vermietung, die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft
    des neuen Kunden an Land, usw...... Es wird auch die Zeit
    als Verspätung
    definiert, die es erfordert, die Jacht in den Übergabehafen
    zu bringen, falls der Kunde die Kreuzfahrt in einem anderen
    als in dem
    Mietvertrag angegebenen Hafen unterbrechen oder beenden sollte.Die
    Vertragspartner kommen überein, daß die Zurückführung
    und Übergabe der Jacht niemals die Zeit von 5 Tagen
    überschreiten kann und das nach Ablauf dieser Zeit der Kunde die
    Jacht dem Eigner übergibt und diese verläßt.
    Ausgenommen davon ist eine Verspätung, die dem Skipper
    anzulasten ist.


  3. Kaution:Die
    Kaution wird zurückerstattet in dem laut Vertrag vorgesehenen
    Hafen, nachdem das Nichtbestehen vom Kunden verursachter Schäden,
    Vertragsverletzungen und Schuldverpflichtungen während der
    Navigation festgestellt worden ist.



  4. Skipper


    Der
    Skipper ist der Kommandant der
    Jacht, der verantwortlich ist für die Jacht und die Besatzung
    bezüglich der technischen Belange der Jacht, der Navigation, der
    Bootsführung, der Anlegemanöver im Rahmen seiner Pflichten
    als guter und erfahrener Kommandant; der Mietvertrag muß vom
    Skipper unterschrieben werde.


    Falls der
    Skipper
    nicht mit
    der Person des Kunden identisch ist, muß dieser den
    vorliegenden Vertrag zusammen mit dem Kunden unterschreiben,
    ausdrücklich in seiner Befähigung als Skipper. Der Eigner
    hat das Recht, sich den Sportbootführerschein des Skippers
    vorweisen zu lassen. Falls der Skipper nicht den entsprechenden
    Führerschein haben sollte oder dieser unvollständig sein
    sollte, oder falls der Eigner auf Grund seiner unbestreitbaren
    Einschätzung zu dem Schluß kommen sollte, daß der
    Skipper für die Führung der entsprechenden Jacht und für
    die Sicherheit der zu befördernden Personen und der Jacht
    unzureichend ist, kann der Eigner den Vertrag auflösen und den
    gesamten Mietpreis einbehalten. Falls der Skipper auf Anfrage des
    Kunden vom Eigner zur Verfügung gestellt wird, wird ausdrücklich
    erklärt, daß der Eigner nur den Vertag zwischen Skipper
    und Kunden liefert und daß die Arbeitsbeziehung zwischen
    Skipper und Kunden besteht, es wird erkärt, daß der
    Skipper keine Arbeitsbeziehung mit dem Eigner unterhält. In dem
    vorher genannten Fall, in dem der Kunde nicht mit dem Skipper
    übereinstimmt, ist der leztere für eventuelle Schäden
    und Havarien gemäß seiner oben genannten Befugnisse dem
    Eigner gegenüber verantwortlich. Unberührt davon bleiben
    die restlichen Verantwortlichkeiten.


  5. Vertragsverletzungen:Der
    Kunde oder die von dem Kunden eventuell zugewiesene Person sind
    direkt verantwortlich für jegliche Verletzung des vorliegenden
    Vertrages. Dieselben verpflichten sich untereiander dazu, den Eigner
    jeglicher Verantwortlichkeit Ansprüchen anderen gegenüber
    zu entheben, die sich während der Benutzung oder als Folge der
    Benutzung der Jacht ergeben haben könnten. Im Fall von
    Beschlagnahme oder Festnahme der Jacht muß der Kunde dem Eigner
    einen laut Vertrag verpflichtenden Schadensersatz leisten, der der
    Mietgebühr der Jacht entspricht für den entsprechenden
    Zeitraum, in dem die Jacht festliegt. Im Fall der Einbehaltung oder
    Beschlagnahme der Jacht ist der Kunde angehalten, den Gesamtwert der
    Jacht innerhalb von 8 Tagen an den Eigner zu erstatten.



  6. Hinweis
    auf die gesetzlichen Normen: Für
    alles in dem vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich Genannte
    wird auf die bestehenden gesetzlich Normen hingewiesen.



  7. Ausschließlichkeit
    und Gültigkeit
    des vorliegenden Vertrages:
    Jeglicher
    anderer, vom Kunden unterschriebene Vertrag, der sich vom
    vorliegenden unterscheidet und sich auf die Vermietung derselben
    Jacht bezieht und der von Vermittlern oder Agenturen ausgestellt
    worden ist, wird als nichtig erachtet. Falls einzelne Klauseln des
    vorliegenden Vertrages nicht gültig sein sollten, wird dadurch
    nicht die Gültigkeit des ganzen Vertrages in Frage gestellt.
    Eventuelle verbale Vereinbarungen erfordern der schriftliche
    Bestätigung des Eigners; der Eigner informiert über alles
    in gutem Gewissen, Glauben und in vollem Bewußtsein, ohne
    Gewähr.



  8. Die
    Jacht, die Gegenstand des Vertrages ist, muß vollgetankt
    wie übergeben zurückgebracht werden. Sollte dies nicht
    erfolgen, wird ein Mehrbetrag
    von circa 20 % des geschätzten,
    fehlenden Treibstoffes erhoben.







    Unterschrift
    und Datum des
    Einverständnisses:..................................................................


  9. Streitfälle:Für
    jeglichen Streifall bezüglich des vorliegenden Vertrages ist das
    Foro di Napoli zuständig. Im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des
    Codice Civile (Zivilgesetzgebung) erklärt der unten Genannte
    ausdrücklich, die vorliegenden Klauseln gelesen und bewilligt zu
    haben, insbesondere die Klauseln
    1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 und 18.









    Unterschrift
    und Datum des
    Einverständnisses:...........................................................................