Charterbedingungen <>
Präambel:
1. Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner Postfach 401 444, 80714 München, nachfolgend Charterpartner genannt, tritt als Agentur im Namen und Auftrag für den genannten Vercharterer auf .
2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen sind zwischen den Vertragspartnern direkt zu regeln.
3. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.
4. In manchen Ländern muß aus formalrechtlichen Gründen vor Charterantritt eine Originalausfertigung des Chartervertrages unterzeichnet werden. Diese ist identisch mit diesen Charterbedingungen. Der vorliegende Chartervertrag ist nach Buchungsbestätigung durch den Vercharterer rechtlich bindend, bis dieser durch den Originalchartervertrag vor Ort ersetzt wird.
Gebucht wird:
Schiff |
Vercharterer |
Starthafen |
Zielhafen |
<> (<>) |
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<> / <> |
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an Bord am |
zurück im Hafen am |
<> ab ca. 17 Uhr |
<> bis ca. 18 Uhr plus 1 ÜN an Bord |
Charterer: <> <>, |
<> |
<> <> |
Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen des Vercharterers:
- Übertragung
des Vertrages: Dem Kunden ist nicht zugestanden, weder die Jacht Dritten zu überlassen noch irgendwelche Rechte, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ableiten, an Dritte zu übertragen.
- Auflösung
oder Unterbrechung des Vertrages:Sollte der Kunde die Auflösung des Vertrages bis zu 8 Wochen vor der Vermietung der Jacht wünschen, hat der Eigner Recht auf 80% des Gesamtmietpreises; sollte dies innerhalb der 8 Wochen vor der Vermietung erfolgen, hat der Eigner Recht auf 100% des Gesamtmietpreises. Im Fall von Unterbrechung der Vermietung auf Anfrage oder Schuld des Kunden, hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung; die Nichtbenutzung der Jacht in dem vorgesehenen Zeitraum, gesteht dem Kunden auf keinen Fall das Recht auf Rückerstattung zu. Gegen die oben genannten Risiken kann der Kunde eine Versicherung abschließen. Im Fall von Havarie oder anderen, von der Schuld des Eigners unabhängigen Gründen, die die Zustellung der vertraglich zugesicherten Jacht verunmöglichen sollte, hat der Eigner die Möglichkeit, eine entsprechend andere Jacht innerhalb von drei Tagen zur Verfügung zu stellen, mit der Verpflichtung, den entsprechenden täglichen Mietpreis an den Kunden zu erstatten. Falls sich die Verspätung über den oben genannten Zeitraum hinaus erstrecken sollte, steht es dem Kunden zu, den Vertrag aufzuheben und die Miete mit entsprechenden Zinsen zurückzufordern, ohne weitere Schadensersatzansprüche.
- Pflichten
des Eigners:Der Eigner muß die Jacht mit allem Dazugehörigen navigationsbereit mit allem entsprechenden Zubehör, Ausrüstungsgegenständen, Sicherheitsmitteln und entsprechenden Dokumenten für die Navigation zustellen. Er ist für alle Reparaturen, die von höherer Gewalt oder normalem Verschleiß abhängig sind, zuständig. Es versteht sich ausdrücklich gegenseitig zwischen den Vertragspartnern, daß die vom Eigner zur Verfügung gestellten Seekarten auschließlich die für die Navigation angeratene Zone abdecken. Dabei sind die Größe der Jacht, die zurückzulegenden Entfernungen und die entsprechenden an der Küste liegenden Hafenstrukturen vernünftigerweise zu berücksichtigen.
- Übergabe:Die Übergabe der Jacht erfolgt am vorher festgelegten Ort, Datum und
Zeit. Die für die Inbetriebnahmen der Jacht vorgesehene Zeit gehört zur Zeitdauer des Vertrages. Der Eigner stellt dem Kunden eine Inventarliste zu, die der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigt. Er bestätigt die Jacht in gutem Zustand, mit allem, auf der Liste benannten Zubehör und Ausrüstungsgegenständen übernommen zu haben; eventuelle, nach der Zustellung erhobene Einwände werden nicht akzeptiert. Der Kunde kann erst dann die Jacht in Besitz nehmen, wenn der Restbestand, die Kaution bezahlt worden sind und die Inventarliste unterzeichnet ist.
- Pflichten
des Kunden:Der Kunde ist angehalten, die Jacht mit besonderer Sorgfalt zu benutzen, wie es die Führung und die technischen Charakteristiken der Jacht, die aus den Borddokumenten hervorgeht, erfordern. Der Kunde verpflichtet sich, die Jacht zum festgelegten Datum, Ort und Uhrzeit zurückzugeben, in dem selben Zustand, wie er sie in Besitz genommen hat, mit den denselben Eigenschaften für einen weiteren Gebrauch. Dies gilt auch für das Zubehör, Ausrüstungsgegenständen, Sicherheitsmittel und Dokumente, die er vom Eigner erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich:
a) die Jacht ausschließlich für sich und seine Besatzung zu verwenden; ihm ist gewahr, daß es verboten ist, Waren und Passagiere zu transportieren wie jegliche andere Art von Handel und wirtschaftlicher Tätigkeit.
b) die Mindestanzahl für eine sichere Navigation erforderliche Personenzahl und die Höchstzahl der zu transportierenden Personen seiner Bordmannschaft zu respektieren; die Jacht ausschließlich in der vorher festgelegten Zone zu führen und gemäß des eigenen Sportbootführerscheines oder dessen eines anderen zu seiner Bordmannschaft gehörenden Mitgliedes zu gebrauchen.
c) nicht an Regatten oder anderen Wassersportveranstaltungen teilzunehmen; nicht darum zu bitten, abgeschleppt oder selber abzuschleppen außer in äußerstem Notfall.
d) die Verbote der Hafenautorität zu respektieren, die sich auf schlechtes Wetter und Gefahren des Meeres beziehen; außerdem verpflichtet sich der Kunde, bei Seegang Stärke 4 oder wenn der Wetterbericht vor schlechtem Wetter und entsprechendem hohen Seegang warnt, nicht auszulaufen, oder so schnell wie möglich auf offener See den nächsten Hafen anzulaufen oder eine sichere Zuflucht aufzusuchen;
e) die Jacht vor der Küste in sicherer Position und niemals ohne Kontrolle zu lassen;
f) immer mit den für die besonderen Umständen geeigneten Segeln zu navigieren, damit diese keine Schäden erleiden;
g) immer alle Daten im Logbuch einzutragen, vor allem das Datum des Einlaufens und Auslaufens in oder aus einem Hafen, Schäden und Reparaturen.... ;
h) kein Tier an Bord zu halten;
i) für die Innen-und Außenreinigung der Jacht keine Materialien zu verwenden, die diese beschädigen könnte.
j) den Motor bei einer Neigung der Jacht von mehr als 15% auszuschalten;
m) mindestens einmal in der Woche den Eigner zu kontaktieren, um die Position der Jacht mitzuteilen.
Es ist verboten, in Gebieten zu navigieren, die von der Navigation ausgenommen sind.
- Übliche
Ausgaben:Der Kunde übernimmt die Kosten, die sich auf den Gebrauch und den Konsum der Jacht beziehen, hier vor allem Benzin oder Diesel, Motoröl, Wasser, Strom, Hafen- oder Zollgebühren, wie Liegeplatzgebühren auch in privaten Häfen, als auch eventuell anfallende Kosten für Radiotelefon.
- Instandhaltung
und Pflege der Jacht:Der Kunde verpflichtet sich, die Jacht zu pflegen, das entsprechende Zubehör in Ordnung zu halten und die Jacht sauber und in optimalem Zustand zu übergeben. Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde, die üblichen Instandhaltungsarbeiten zu verrichten.
- Schäden,
Havarien, Brände, Reparaturen:
Im Fall von Schaden, Havarie oder Brand muß der Skipper umgehend den Eigner unterrichten; der Kunde kann die Navigation nur fortsetzen, wenn dies weder zu einer Verschlimmerung des Schadens noch zur Gefährdung der Personen an Bord oder der Jacht führt. Eventuell anfallende Reparaturen, was ihre Qualität und Kosten anbetrifft, müssen vorsorglich vom Eigner autorisiert werden. Diese werden dem Kunden nur dann zurückerstattet, wenn der Schaden der Verantwortlichkeit des Eigners zuzuordnen ist.
- Sollte die
Jacht, ohne Schuld und Verantwortlichkeit des Kunden, eine Havarie erleiden, die sie dazu zwingt, für mehr als 48 Stunden in italienischen Gewässern festzuliegen oder mehr als 96 Stunden in ausländischen Gewässern, ist der Eigner verpflichtet, die nicht in vollem Maße in Anspruch genommenen Tage entsprechend der Tagesquote zurückzuerstatten, die Kosten für die Rückkehr in Übereinstimmung mit dem Agenten zu übernehmen, ohne das der Kunde darüberhinaus andere Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Falls die Reparaturen mehr als 4 Tage in Anspruch nehmen sollten, kann der Kunde den Vertrag auflösen und die nicht in Anspruch genommene Restsumme einfordern ohne Anrecht auf Schadensersatz.
- Die
Jacht wird mit einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und einer Kaskoversicherung, die den totalen Verlust abdeckt, übergeben; die Versicherung hat eine Franchise, die von der Kaution des Kunden abgedeckt wird. Die Versicherung deckt weder den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Kunden und der Besatzung ab, noch die zivile Verantwortlichkeit von Sachen Dritter gegenüber oder den transportierten Familienmitgliedern. Zu Lasten des Kunden gehen alle Schäden, die dem Versicherer nicht anzulasten sind, sowohl in den Fakten als auch wegen Schuld des Kunden, auch die Franchise.
- Übergabe,
Berücksichtigung der Klauseln:
Der Skipper verpflichtet sich, spätestens 6 Stunden vor der festgelegten Übergabezeit in dem Übergabehafen der Jacht zurückzukehren und die Jacht pünktlich zum festgelegten Datum, Hafen und Uhrzeit, frei von irgendwelchen Schuldverpflichtungen, die sich während ihrer Benutzung ergebenhaben können (z.b. Strafmandat....) Alle Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Übergabe des Kunden dem Eigner gegenüber gehen zu Lasten des Kunden, außer in Notfällen und Fällen höherer Gewalt. Der Verlauf der Kreuzfahrt muß so programmiert sein, daß es möglich ist, in der vorhergesehenen Zeit zurückzukehren, um eventuell Schlechtwettervorhersagen zuvorzukommen. Falls die Übergabe nicht in der vorher festgelegten Zeit erfolgt, muß der Kunde dem Eigner den Miettagespreis für die Verspätungstage bezahlen über die wirtschaftlichen Schäden hinaus, die sich durch die Verspätung ergeben, wie Schadensersatz für die nächste Vermietung, die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft des neuen Kunden an Land, usw...... Es wird auch die Zeit als Verspätung definiert, die es erfordert, die Jacht in den Übergabehafen zu bringen, falls der Kunde die Kreuzfahrt in einem anderen als in dem Mietvertrag angegebenen Hafen unterbrechen oder beenden sollte.Die Vertragspartner kommen überein, daß die Zurückführung und Übergabe der Jacht niemals die Zeit von 5 Tagen überschreiten kann und das nach Ablauf dieser Zeit der Kunde die Jacht dem Eigner übergibt und diese verläßt. Ausgenommen davon ist eine Verspätung, die dem Skipper anzulasten ist. - Kaution:Die
Kaution wird zurückerstattet in dem laut Vertrag vorgesehenen Hafen, nachdem das Nichtbestehen vom Kunden verursachter Schäden, Vertragsverletzungen und Schuldverpflichtungen während der Navigation festgestellt worden ist. - Skipper
Der Skipper ist der Kommandant der Jacht, der verantwortlich ist für die Jacht und die Besatzung bezüglich der technischen Belange der Jacht, der Navigation, der Bootsführung, der Anlegemanöver im Rahmen seiner Pflichten als guter und erfahrener Kommandant; der Mietvertrag muß vom Skipper unterschrieben werde. Falls der Skipper nicht mit der Person des Kunden identisch ist, muß dieser den vorliegenden Vertrag zusammen mit dem Kunden unterschreiben, ausdrücklich in seiner Befähigung als Skipper. Der Eigner hat das Recht, sich den Sportbootführerschein des Skippers vorweisen zu lassen. Falls der Skipper nicht den entsprechenden Führerschein haben sollte oder dieser unvollständig sein sollte, oder falls der Eigner auf Grund seiner unbestreitbaren Einschätzung zu dem Schluß kommen sollte, daß der Skipper für die Führung der entsprechenden Jacht und für die Sicherheit der zu befördernden Personen und der Jacht unzureichend ist, kann der Eigner den Vertrag auflösen und den gesamten Mietpreis einbehalten. Falls der Skipper auf Anfrage des Kunden vom Eigner zur Verfügung gestellt wird, wird ausdrücklich erklärt, daß der Eigner nur den Vertag zwischen Skipper und Kunden liefert und daß die Arbeitsbeziehung zwischen Skipper und Kunden besteht, es wird erkärt, daß der Skipper keine Arbeitsbeziehung mit dem Eigner unterhält. In dem vorher genannten Fall, in dem der Kunde nicht mit dem Skipper übereinstimmt, ist der leztere für eventuelle Schäden und Havarien gemäß seiner oben genannten Befugnisse dem Eigner gegenüber verantwortlich. Unberührt davon bleiben die restlichen Verantwortlichkeiten.
- Vertragsverletzungen:Der
Kunde oder die von dem Kunden eventuell zugewiesene Person sind direkt verantwortlich für jegliche Verletzung des vorliegenden Vertrages. Dieselben verpflichten sich untereiander dazu, den Eigner jeglicher Verantwortlichkeit Ansprüchen anderen gegenüber zu entheben, die sich während der Benutzung oder als Folge der Benutzung der Jacht ergeben haben könnten. Im Fall von Beschlagnahme oder Festnahme der Jacht muß der Kunde dem Eigner einen laut Vertrag verpflichtenden Schadensersatz leisten, der der Mietgebühr der Jacht entspricht für den entsprechenden Zeitraum, in dem die Jacht festliegt. Im Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme der Jacht ist der Kunde angehalten, den Gesamtwert der Jacht innerhalb von 8 Tagen an den Eigner zu erstatten. - Hinweis
auf die gesetzlichen Normen: Für alles in dem vorliegenden Vertrag nicht ausdrücklich Genannte wird auf die bestehenden gesetzlich Normen hingewiesen.
- Ausschließlichkeit
und Gültigkeit des vorliegenden Vertrages:Jeglicher anderer, vom Kunden unterschriebene Vertrag, der sich vom vorliegenden unterscheidet und sich auf die Vermietung derselben Jacht bezieht und der von Vermittlern oder Agenturen ausgestellt worden ist, wird als nichtig erachtet. Falls einzelne Klauseln des vorliegenden Vertrages nicht gültig sein sollten, wird dadurch nicht die Gültigkeit des ganzen Vertrages in Frage gestellt. Eventuelle verbale Vereinbarungen erfordern der schriftliche Bestätigung des Eigners; der Eigner informiert über alles in gutem Gewissen, Glauben und in vollem Bewußtsein, ohne Gewähr. - Die
Jacht, die Gegenstand des Vertrages ist, muß vollgetankt wie übergeben zurückgebracht werden. Sollte dies nicht erfolgen, wird ein Mehrbetrag von circa 20 % des geschätzten, fehlenden Treibstoffes erhoben.
Unterschrift und Datum des Einverständnisses:.................................................................. - Streitfälle:Für
jeglichen Streifall bezüglich des vorliegenden Vertrages ist das Foro di Napoli zuständig. Im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des Codice Civile (Zivilgesetzgebung) erklärt der unten Genannte ausdrücklich, die vorliegenden Klauseln gelesen und bewilligt zu haben, insbesondere die Klauseln 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17 und 18.
Unterschrift und Datum des Einverständnisses:...........................................................................
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