Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers |
Allgemeine Bedingungen der Bootsmiete < Zustand. Die Person, die die Buchung bestätigt hat, bzw. die die Anzahlung bezahlt hat (< und bestätigt zugleich das Einverständnis mit den allgemeinen Mietbedingungen Alles, was unter allgemeinen Bedingungen steht, stellt eine Rechtsverpflichtung dar, nicht nur für < Preise und Zahlungsbedingungen Die Yachtpreise sind in Euro, laut gültiger Preisliste von< Die publizierten Preise beinhalten: einen technisch guten Zustand des Bootes, ein sauberes Boot, voll getankt, Benutzung des Bootes und allen Einrichtungen, die obligatorische und Kasko-Versicherung des Bootes, die Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz in Charterbasis, die kroatische Schiffahrterlaubnis, die Konzessiongenehmigung des Bootes. Die publizierten Preise decken nicht die Kosten der Marina während der Miete, die Hafentaxen, die Verbrauchsstoffe (Diesel, Wasser, Gas), den Parkplatz und die Gesundheitsversicherung der Crew. Der Klient zahlt eine Anzahlung im Betrag von 50% der Mietesumme ein, und bestätigt damit die Buchung des Bootes. Den Rest der Summe, zahlt ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Charter fällig. Das gebuchte Boot kann erst dann übernommen werden, wenn alle Kosten vollständig bezahlt sind. Änderungen und Stornierungen Alle Änderungen oder die Stornierung des Mietvertrages müssen schriftlich erfolgen (per e-mail, per Fax oder per Post) und von beiden Seiten bestätigt werden. Der Tag, am welchem < bekommen hat, stellt den Grund für die Abrechnung der Absagekosten und auf folgende Weise: - bei Absage 2 Monate vor Anfang der Miete, berechnet < gesamten Mietsumme. Der Rest wird auf Kosten des Empfängers dem Klienten zurückerstattet. - bei Absage bis einem Monat vor Anfang der Miete, berechnet < - bei Absage innerhalb eines Monats vor Anfang der Miete, berechnet < des gesamten Mietepreises. - bei Absage nach der Bootsübernahme, behält < Summe ein und berechnet dem Klienten darüberhinaus alle Kosten, welche die Absage verursacht hat. Im Falle, dass der Klient, der die Absage macht, einen neuen Mieter für die gleiche Buchung findet, der bereit ist, in alle Rechte und Verpflichtungen des vertrages einzutreten, berechnet < Im Falle, dass man wegen eines objektiven Grundes die Absage macht (Tod in der Familie, schwerer Unfall), wird der schon bezahlte Betrag nicht zurückerstattet, sondern < der nächsten Saison zur Verfügung geben. < der nicht realisierten Leistungen oder eines Teils der Leistungen, die durch eine höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg, Störungen, terroristische Aktionen, Unwetter, Interventionen der Macht usw.) Bootsübernahme (CHECK IN) < und voll getankt, sauber und ordentlich, bereit für die Schiffahrt, nach 17.30 Uhr am ersten Miettag zu übergeben. Während der Bootsübernahme, ist der Klient verpflichtet, dem Vertreter von < der gesamte Mietebetrag bezahlt wurde. Der Klient zahlt bei < alle mögliche Verluste und Schaden, die während der Miete entstehen können, ersetzt werden, auch im Falle wenn diese keine Versicherungspolizze haben. Die Kaution wird in bar oder mit «bianco Slip» mit Abdruck der Kreditkarte des Klients, oder mit dem Post-Apparat, mit welchem eine Vorautorisierung gemacht wird. Die Kaution wird dem Klient im ganzen zurückgegeben, nachdem der Vertreter von < Ort, im gereinigtem Zustand, voll getankt, unbeschädigt und ohne Forderungen einer dritten Person in Bezug auf den Klienten und die sich auf die Benutzung des gebuchten Bootes beziehen, zurückgegeben wurde. Im Falle eines Missgeschicks, bzw. der Beschädigung des Bootes und/oder der Ausstattung, und im Falle des Verlustes eines oder mehreren Teilen, trägt der Klient alle Kosten. < der Reparatur, des Erwerbs und/oder dem Kauf der Ausstattung oder eines Teils des Boots entspricht. Falls das Boot wegen der Beschädigung /Verlust des Bootes oder Ausstattung nicht mehr zu vermieten ist, wird < der Kaution behalten, der dem verlorenen Gewinn entspricht. Die Kaution ist obligatorisch auch wenn das Boot mit dem Skipper (der von < wurde) gemietet wird. Im Falle dass der Klient ohne Ankündigung, das Boot nach Ablauf von 48 Stunden nach der vereinbarten Übernahmezeit nicht übernimmt, ist < den Mietvertrag entschädigungslos zu stornieren. Wenn aus irgendwelchem Grund < zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Klienten zu geben, bekommt < Frist bis zu 24 Stunden, dem Klienten ein anderes Boot mit ähnlichen Charakteristiken zur Verfügung zu stellen. Im Falle, dass < nicht nachkommt, kann der Klient vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe aller bezahlter Beträge zu verlangen. Im Falle, dass sich der Klient entscheidet, auf das Reserveboot zu warten, hat er Anspruch auf Erstattung der tagesanteiligen Mietsumme für den Zeitraum, in welchem das Schiff nicht zur Verfügung stand. Die Haftung von < Mietpreis ist, wie auch jeder Anspruch des Klienten auf Entschädigung, ist ausgeschlossen. Im Moment der Bootsübernahme (check in), ist der Klient verpflichtet, den Boots – und Ausstattungszustand zu überprüfen wie auch das Inventar zu kontrollieren, in Übereinstimmung mit der Übergabeliste. Eventuellen Reklamationen werden vor Reiseanfang schriftlich protokolliert. Eventuellen Fehler und Unvollständigkeiten des Boots und/oder Ausstattung, die < Moment der Bootsübergabe nicht bekannt waren, wie auch die Unvollständigkeiten und Schäden, die nach der Bootsübergabe entstehen und die < voraussehen konnte, geben dem Klienten kein Recht auf Minderung. Das Boot wird dem Klient mit allen gültigen Dokumenten (Erlaubnis, Anmeldung, Konzession.) gegeben, wie auch mit anderen Beilagen aus der Bootsmappe (Liste der Hafenämter, der Tankstellen). Der Klient soll achtsam mit allen Mietpapieren umgehen, und diese bei der Rückgabe vollständig zurückgeben. Bootsrückgabe (CHECK OUT) Der Klient verpflichtet sich, das Boot zur vereinbarten Zeit, im vereinbarten Hafen, am spätestens bis 17.30 Uhr des vorletzten Miettages, voll getankt, fahrbereit, bzw. im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er das Boot übernommen hat. Die Bootsrückgabe (CHECK OUT) erfolgt am spätestens bis 09.00 Uhr am letzten Miettag. Der Klient verpflichtet sich, vor der Rückgabe, seine persönlichen Sachen von Bord zu nehmen sowie auch den Müll an der bestimmten Stelle zu deponieren. Im Fall, daß während der Reise, die Fahrt aus irgendwelchem Grund nicht möglich ist und/oder das Überschreiten der vereinbarten Termins unvermeidlich ist, muss < so dass man weitere Hinweise bekommen kann. Alles soll im Tagebuch (Logbuch)des Bootes dokumentiert sein. Schlechte Wetterbedingungen können nicht die Ausrede für das Überschreiten des vereinbarten Termins sein. Beim Überschreiten des vereinbarten Termins wird vom Klient garantiert, dass er für jede Verspätung bis 12 Stunden, die zusätzlichen 2% vom Mietepreis für jede Stunde der Verspätung zahlen wird. Für eine Verspätung ab 12 Stunden und mehr zahlt der Klient die Tagesmiete, ebenso für jeden weiteren Kalendertag. Alle Kosten, die während der Verspätung entstehen sind, trägt der Klient. Die Ausnahme von der Regel sind möglich, aber nur wenn es eine Vereinbarung zwischen Klienten und < Bei der Bootsrückgabe im Hafen, der nicht als Bestimmungshafen vereinbart ist, zahlt der Klient alle Kosten die im Bootstransfer bis zum vereinbarten Bestimmungshafen inkludiert sind, die vereinbarte Verspätungssumme, wie auch alle Ersätze für Beschädigungen die ohne Versicherungspolizze sind, und die während des Transfers entstanden sind. Während der Bootsübergabe, folgt die Kontrolle des Bootszustands und der Ausstattung, und das Vergleich des Inventars und der Ausstattung mit der Inventarliste von der Seite des Vertreters von < Der Klient verpflichtet sich, die eventuellen Unvollständigkeiten und Beschädigungen beim Vertreter von < Beschädigungen gibt, oder gibt es Zweifel darüber, ist es notwendig, eine detaillierte Kontrolle des Bootes mit Hilfe eines Tauchers bzw. des Kranes vorzunehmen. < trägt der Klient. Im Falle dass der Klient den Schaden oder den Verlust, die während der Bootsmiete entstanden sind zu verheimlichen versucht, ist er verpflichtet, eine Strafe im Betrag von 200 € < < Pflichten des Klienten Der Klient verpflichtet sich: - spätestens 1 Woche vor Anfang der Miete < - die Einweisung der Yachtdetails und deren Einrichtungen gewissenhaft zu verfolgen - gewissenhaft und aufmerksam das Boot zu leiten, keinen Alkohol und keine andere Narkotika zu konsumieren - das Boot nur im kroatischen Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Klient das kroatische Territorialgewässer verlassen möchte, ist er verpflichtet, eine schriftliche Genehmigung von < - nur bei guter Sicht und bei guten Wetter auszulaufen und gefährliche Gebiete zu vermeiden - seine Route an gute Wetterumstände und an Fähigkeiten der Crew anzupassen, - keine Belastungen des Mastes, laufenden Gutes und des Segels zu erlauben - den Hafen nicht zu verlassen, wenn das Boot oder Teil der Ausstattung nicht funktioniert - den Hafen im Falle eines Fahrverbots und im Falle einem Mangel an Brennstoff, nicht zu verlassen - das Boot zu keinem wirtschaftlichen Zweck, wie zum Beispiel Fischen, Segelschule usw. zu benutzen - das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder auszuleihen - am Boot nur die Personen haben, die laut der Crewliste angemeldet sind, d.h. nicht mehr Personen als festgesetzt, an Bord zu nehmen - nicht an Wettbewerben und Regatten ohne Genehmigung von < - kein anderes Boot abzuschleppen und die ähnliche Situationen zu vermeiden - mit dem sofortigen Vertragsende einverstanden zu sein, im Falle dass jemand von der Crew eine Regel und/oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt und daß < < - die Verantwortung auf sich zu nehmen und alle Schaden zu ersetzen, die durch Versäumnisse und Tätigkeiten des Klienten verursacht wurden und für die < Die Verantwortung des Klienten für alle Verletzungen der Schiffahrtregelmund anderen Regeln die während der Miete verursacht wurden, enden nicht nach dem Ablauf der Miete - bei Havarien oder Schäden unverzüglich < - im Falle einer Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung, die während der normalen Benutzung des Bootes/Austattung entstanden sind, < Kenntnis der Information, zu beseitigen. Wenn < - jeden wegen der Nachlässigkeit entstandener Schaden, der keine Versicherungsdeckung hat und für welchen < - im Falle des Bootsverschwindens oder fehlender Bootsausrüstung, der Unmöglichkeit mit dem Boot zu fahren und im Falle der Wegnahme des Boots, der Pfändung oder des Verbots von der Seite der Behörde oder einer dritten Person, sofort die zuständige Behörde und < - die Verantwortung im Falle einer Pfändung des Boots seitens der Behörden auf sich zu nehmen, und alles das wegen der nicht entsprechenden und illegalen Aktivitäten (Fischen, Herausnehmen der Antiquitäten vom Meeresgrund...), die man während der Bootsmiete gemacht hat, für die Meeresverschmutzung während des Tankens und während der Mülldeponierung ausser der entsprechenden Stelle verantwortlich zu sein - den Ölstand im Motor jeden Tag zu kontrollieren. Der Klient trägt die Verantwortung für Schaden, die wegen Ölmangel entstanden sind - alles korrekt im Tagebuch(Logbich) des Boots zu notieren und es nach der Miete am Boot zu lassen - Haustiere (Hunde, Katzen, Vogel...) nur mit der Zustimmung von < Materielle und strafrechtliche Verantwortung trägt der Klient. Pflichten des Skippers Der Klient, der die Rolle des Skippers hat, soll die Grundsätze der guten Seemannschaft einhalten, wie auch die gültige Schiffahrterlaubnis und die Bestätigung der bestandenen Prüfung des Handhabens der Rundfunkstation GMDSS haben. Im Falle, dass der Klient alle diese Dokumente nicht hat, wird er verpflichtet, dass das Boot ein Mitglied der Crew leitet, der diese Dokumente hat. < von < Die Zeit der Demonstration ist in der Zeit der Miete inkludiert. Im Falle, dass diese Person keine gültige Schiffahrterlaubnis und keine Seegeschicklichkeit besitzt, wird < Klient den Skipper nicht akzeptiert, hat < verbieten, den Vertrag zu stornieren, und im Ganzen die einbezahlte Miete zu behalten. Der Klient hat kein Recht auf Entschädigung. Im Falle, dass der Klient im voraus sagt, dass er einen Skipper braucht, soll er darüber das Personal von < Versicherung des Boots Das Boot ist gegen alle Schäden zu einer dritten Person und von der Verantwortung einer dritten Person (obligatorische Versicherung) versichert. Das Boot besitzt auch die Kasko-Versicherung im angemeldeten Wert für Risiko laut Versicherungpolizze. Die Kasko-Versicherung deckt die Schaden über der Kautionsumme, aber nicht Schaden, die wegen Unaufmerksamkeit oder absichtlich verursacht wurden. (grobe Fahrlässigkeit) < Alle Beschädigungen und/oder Verluste soll man sofort < Bei der Bootsbeschädigung, ist der Klient verpflichtet, die Kosten laut Bedingungen der Kasko-Versicherung zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe der Kautionsumme. Alle Kosten der Beschädigung des Boots und/oder Ausstattung, trägt der Klient. Die Segel sind nicht versichert, und die Kosten der Segelbeschädigung trägt der Klient. Die Verantwortung des Klienten entfällt hinsichtlich normaler Benutzung des Segel, oder die durch Bruch des Mastes verursacht wurden. Die Motorbeschädigungen, die wegen Ölmangel verursacht wurden, sind nicht von der Versicherung gedeckt und für alle diese Kosten, ist nur der Klient selbst verantwortlich. Versicherung im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder des Bankrotts von < Laut Gesetz über die touristische Tätigkeit (Volksblatt 6/96),sollen im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder Bankrotts von < Schäden, die während der Miete verursacht wurden Alle Schaden und Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die nichts mit Amortisation des Boots zu tun haben, werden vom Klient selbst bezahlt. Vor der Reparatur soll der Klient sofort < Alle Schaden und Mängel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die mit Amortisation des Boots verbunden sind, werden von < Der Klient soll < Beschwerde Jeder Klient hat das Recht, Beschwerde zu führen, wenn die bezahlten Leistungen unvollständig oder minderwertig waren. Der Klient hat das Recht auf Entschädigung, nur wenn er bei der Bootsrückgabe eine schriftliche Beschwerde einlegt. Die schriftliche Beschwerde soll von beiden Parteien untergeschrieben sein, vom Klient und von < < Der Klient verzichtet auf die Vermittlung einer anderen Person, der Arbitrage von UHPA, der Rechtseinrichtung oder auf die Publikation der Informationen in den Massenmedien, bis < Der grösste Ersatz pro Beschwerde kann den Betrag des reklamierten Teils der Leistungen erreichen, und kann die schon erbrachten Leistungen wie auch den gesamten Betrag der Miete nicht umfassen. Rechtsbedingungen Wenn der Klient nicht mit der Lösung zufrieden ist, und wenn < Jede Änderung deiser allgemeinen Bedingungen, wie auch jeder Zusatz ist nur in schriftlicher Form möglich.
Unterschrift Charterer(Klient) Hinweis: nur auf besondere Anforderung erfolgt eine Zusendung der gegengezeichneten |