Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

Charterbedingungen <>

Präambel:

1. Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner.com
Postfach 401 444, 80714 München, nachfolgend Charterpartner.com genannt, tritt als Agentur im Namen und Auftrag für den genannten Vercharterer auf .


2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen sind zwischen den Vertragspartnern direkt zu regeln.


3. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.



Gebucht wird:















SchiffVerchartererStarthafenZielhafen
<> (<>)<><> / <><










an Bord amzurück im Hafen am
<> ab ca. 16 Uhr<> bis ca. 16 Uhr plus 1 ÜN
an Bord bis 8 Uhr








Charterer: <> <>, <> <> <>


Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen des Vercharterers, die ggfls. aus formalrechtlichen Gründen im "Original" beim Boarding nochmals zu unterzeichnen sind:

ASC MARINE CHARTER Inc. ADRIATIC SAILING COMPANY




CHARTER BEDINGUNGEN


Diese Charterbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden durch Unterschrift
auf dem Vertrag bestätigt.


Pflichten des Vercharterers:


Der Vercharterer verpflichtet sich, die gemietete Yacht zum vertraglich vereinbarten
Termin in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.


Die Yacht wird dem Charterer vollgetankt übergeben.


Die Inventarliste ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.


Ist der Vercharterer aus unvorhergesehenen Gründen nicht in der Lage,
die vertraglich vereinbarte Yacht bereit zu stellen, so hat er das Recht, dem
Charterer eine Yacht derselben Große und Kojenzahl zu übergeben.
In diesem Fall kann der Charterer keinen Schadensersatzanspruch stellen.


Alle Yachten sind drittpartei- und kaskoversichert. Nicht versichert sind
die Personen und das persönliche Eigentum von Charterer und Crew.


Pflichten des Charterers:


Der Charterer erklärt durch seine Unterschrift, die Yacht und deren Ausrüstung
pfleglich und nach den Regeln der guten Seemannschaft zu behandeln, vereinbarte
Fahrwassergrenzen einzuhalten, nicht weiter zu vermieten und die Yacht wie
vereinbart zu übergeben.


Bei Verstoß trägt er die dafür entstandenen Kosten.

Selbstverschuldete
Yacht-und Motor-Schäden oder Beschädigungen der Segel, Verlust der
Ausrüstungsgegenstände oder Beschädigung derselben können
von der Kaution einbehalten werden.


Tritt während der Fahrt eine Havarie ein, hat der Charterer den Vercharterer
unverzüglich zu benachrichtigen, beim zuständigen Hafenmeister Meldung
zu machen und ein entsprechendes Protokoll für die Versicherung anlegen
zu lassen.


Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann er für
den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden.


Nach Beendigung der Vercharterung erfolgt ein Durchchecking der Yacht und
des Inventars. Der Charterer ist verpflichtet, die Yacht vollgetankt, wie übergeben.


Sofern keine Mängel an der Yacht und Inventar vorliegen, erfolgt sofortige
Rückzahlung der Kaution.


Mündliche Zusagen und Nebenabsprachen sind nur nach einer schriftlichen
Bestätigung wirksam.


In allen strittigen Fragen wird eine gütliche Einigung angestrebt.


Für alle eventuellen Streitigkeiten, welche nicht auf dem gütlichen
Weg bereinigt werden können, ist das Schiedsgericht des Vercharterers
zuständing.



Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt, wovon Charterer 1 und
der Vercharterer 1 Exemplar erhalten.