Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

Charterbedingungen <>

Präambel:

1. Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner.com
Postfach 401 444, 80714 München, nachfolgend Charterpartner.com genannt, tritt als Agentur im Namen und Auftrag für den genannten Vercharterer auf .


2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen sind zwischen den Vertragspartnern direkt zu regeln.


3. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.



Gebucht wird:















SchiffVerchartererStarthafenZielhafen
<> (<>)<><> / <><










an Bord amzurück im Hafen am
<> ab ca. 16 Uhr<> bis ca. 16 Uhr plus 1 ÜN
an Bord bis 8 Uhr








Charterer: <> <>, <> <> <>


Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen des Vercharterers:





Chartervertrag „Bareboat Yachtcharter"


zwischen
<> <> <>

gebuchte Yacht <>      

von Starthafen <>   nach <>

Yachtübernahme <> ab
ca. 16 Uhr, falls möglich früher

Yachtrückkehr im Zielhafen <> bis ca. 16 Uhr plus 1 &Uuml;N
an
Bord, von Bord Folgetag bis 9 Uhr

und







Veranstalter / Leistungserbringer

Frankonia
Yachtcharter Bodrum


Yat
Proje Turizm ve Yatcilik Ltd Sirketi – Bodrum Milta Marina- Neyzen
Tevfik Cadd. No 5/ Bodrum


Mit der Unterschrift
unter dieses Anmeldeformular bestätige ich - auch im Namen aller angemeldeten Mitcharterer -,
daß ich von den beigehefteten bzw. umseitig gedruckten „Haftungs- und Charterbestimmungen bzw. AGB" des jeweiligen Leistungsträgers
Kenntnis genommen habe und erkenne diese hiermit verbindlich an. Ich buche
zu den im Angebot bzw. Katalog beschriebenen Bedingungen.


Die „Geschäftsbedingungen BAREBOAT" sind
Grundlage dieser Buchung.

Der Vertrag kommt
zwischen mir und dem jeweiligen Leistungsträger zustande, dieser haftet für
die Erbringung seiner Leistung.

Zusatz „Bareboat-Charter":
Ich selbst bin im Besitz der nötigen Qualifikationen für nachfolgende Yachtcharter. Kommt ein Charter aufgrund fehlender / falscher Qualifikationen nicht zustande, habe ich keinen Anspruch auf Regress. Ich bin verantwortlich für
den gebuchten Charter, die Yacht und die Mitcharterer.

Geschäftsbedingungen
Bareboat







1.
Der Mieter hat sich vor Übernahme vom einwandfreien Zustand der Yacht und deren Ausrüstung zu überzeugen und das Inventar zu überprüfen. Evtl. Beanstandungen müssen vor Törnbeginn dem Vermieter gemeldet werden. Sie sind in der Checkliste schriftlich festzuhalten. Die Checkliste ist vom Mieter und dem Vermieter zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung erhält der Mieter das freie Verfügungsrecht über
die Yacht.


    Bei Übernahme vorhandene versteckte Mängel oder nach Übergabe entstandene Mängel der Yacht und ihrer Ausrüstung berechtigenden den Mieter nicht zur Rückforderung der Miete, es sei denn, der Mängel war dem Vermieter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit
    unbekannt.


2. Der Schiffsführer ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen - auch für seine Besatzungsmitglieder. Der Mieter hat die Pflicht, das Logbuch gewissenhaft zu führen und sich nach den Vorschriften des Fahrgebietes zu richten. Er muß bei der nächsten Capitanerie seine Crewliste vorlegen. Die Gebühren hierfür sowie die Kosten für
Hafengeld und alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Mieters.

3. Der Schiffsführer muß im Besitz des für die Yacht vorgeschriebenen Führerscheines sein (mindestens amtlicher Sportbootführerschein mit Erfahrungsnachweis oder BR-Schein) und die notwendigen Kenntnisse zur Führung der Yacht besitzen. Der Mieter verpflichtet sich, nur so viele Personen an Bord zu nehmen, wie für die Yacht zugelassen sind. Er verpflichtet sich, diese nur zur Sportschiffahrt im Rahmen der gültigen Schiffahrts- und Zollgesetze zu benutzen, unter Ausschluß jeder Art von Handel, Berufsfischerei, Vermietung, Transport, Wettfahrten o.ä. Ein Schlepp von anderen Fahrzeugen ist nur im Notfall durchzuführen. Die Untervermietung oder Verleih der Yacht ist untersagt. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen die Verbote entbindet der Mieter ausdrücklich den Eigentümer von jeder Verantwortung in seiner Eigenschaft als Eigner und in allen anderen Eigenschaften und haftet persönlich für Prozesse, Strafverfolgung, Geldstrafen und Beschlagnahmungen, die er verursachte. Bei Pfändung
und Beschlagnahmung ist der Mieter dem Vermieter zum vollen Schadenersatz
verpflichtet.

4. Treten während der Reise normale Verschleißschäden auf, die eine sofortige Reparatur sinnvoll erscheinen lassen, ist der Mieter berechtigt, derartige Reparaturen in eigener Initiative bis zu einem Betrag von € 200,-- durchführen zu lassen. Diese Auslage wird bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei allen anderen Reparaturen über € 200,-- muß der
Mieter den Vermieter oder seinen Beauftragten vorher um Rat und Genehmigung
fragen.

5. Im Falle
von Schwerer Havarie (Zusammenstoß, Brand, Mastbruch etc. ist der Mieter gehalten, dem Vermieter umgehend Mitteilung zu machen und Instruktionen anzufordern. Durch die zuständige Behörde hat er ein Protokoll anfertigen zu lassen. Bei Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes
hat der Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

6. Falls der
Mieter diesen Formalitäten nicht nachkommt, kann er zur gesamten Zahlung
der durch die Havarie oder den Diebstahl verursachten Ausgaben herangezogen
werden.

7. Falls ein
zu behebender Schaden die Weiterfahrt der Yacht nicht behindert, muß der Mieter mindestens 24 Stunden vor Charterende zurückfahren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die nachfolgende Vercharterung nicht verzögert wird. Trat der Schaden ohne Verschulden des Mieters auf, wird ihm dieser Tag der vorzeitigen Rückkehr anteilig in Geld ersetzt. Die Nichtbeachtung dieser Vereinbarung kommt einer Verspätung gleich. Im übrigen berechtigt ein Nutzungsausfall während der Mietdauer nicht einen Anspruch für Rückzahlung
des ganzen oder teilweisen Mietpreises.

8.
Die vereinbarte Nutzungszeit schließt die Übergabe und Übernahme
der Yacht ein. Das Boot wird dem Mieter vollgetankt übergeben. Der
Mieter übergibt es bei Rückkehr ebenso. Schiffszustand und
Vollständigkeit der Ausrüstung werden anhand einer Checkliste
geprüft und durch Unterschrift bestätigt. Sämtliche verbrauchten
Kraftstoffe (Treibstoffe, Öl, Gas) gehen zu seinen Lasten.

9. Nach Beendigung
der Nutzungszeit übergibt der Mieter das Boot dem Vermieter zur Überprüfung
von Zustand und Vollständigkeit sowie volle Funktionsfähigkeit.
Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionierende Teile
sind dem Vermieter nach Rückkehr sofort anzuzeigen, werden unmittelbar
ausgehandelt und mit der Kaution verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich,
das Schiff von persönlichen Dingen geräumt, in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben.

10. Nach mangelfreier Übergabe
wird die Kaution sofort zurückerstattet. Bei evtl. Versicherungsfall
erfolgt Kautionsrückerstattung nach der Regulierung durch die Versicherung.

11. Kann der Mieter,
ganz gleich aus welchem Grund, die Nutzung nicht antreten, macht er dem Vermieter
davon sofort Mitteilung. Ist die Beschaffung einer Ersatzcrew, welche die
im Vertrag vorgesehene Bedingungen erfüllt, möglich, werden dem
Rücktretenden alle Zahlungen nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr
von 20 % der Nutzungsgebühr erstattet. Gelingt dies nicht, so hat der
Vermieter Anspruch auf 65% der Nutzungsgebühr. Dem Mieter wird der Abschluß einer
Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

12. Der Vermieter
verpflichtet sich, das Boot zum vereinbarten Termin mit der beschriebenen
Ausrüstung und in einwandfreiem segelfertigen Zustand zur Verfügung
zu stellen. Sollte der Vermieter aufgrund eines während der vorhergehenden
Vermietung entstandenen Schadens oder aus irgendeinem anderen von ihm nicht
selbst vertretenden Grunde, nicht in der Lage sein, die o.a. Yacht spätestens
48 Stunden nach dem abgemachten Termin zur Verfügung zu stellen, so
hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die volle Chartergebühr zurückzuzahlen
oder eine gleichwertige Yacht bereitzustellen. Weitergehende Ansprüche
des Mieters auf Schadenersatz bestehen nicht.

13. Der Vertrag
wird rechtskräftig durch Eingang der Anzahlung und Rücksendung
eines unterschriebenen Exemplars dieser Vereinbarung

14. Die Rückkehr
in den Ausgangshafen zum vorgeschriebenen Termin ist obligatorisch. Der Mieter
hat seine Rückkehr dem Vermieter zu melden. Bei verspäteter Rückkehr
haftet er für den Schadenersatz, gleich aus welchen Gründen die
Verspätung hervorgerufen wurde. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren
die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Schadenersatz
beträgt mindestens das Doppelte eines Tageschartersatzes. Dem Mieter
wird nahegelegt, die Yacht in den letzten 24 Stunden vor Charterende in gut
erreichbarer Nähe zum Ausgangshafen zu halten.

15. Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so gelten doch die übrigen
Bestimmungen. Eine fortfallende Bestimmung wird durch die rechtsgültige
Vereinbarung ersetzt, die unter Abwägung des Parteiwillens bei Vertragsabschluß am
nächsten kommt. Mündliche Abmachungen sind ungültig, Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

gelesen und akzeptiert
:___________________________________

(Mieter)